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BVerwG, 02.04.2002 - 4 BN 15.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Absehen von Festsetzung einer Höhenlage im Bebauungsplan als Gebot planerischer Zurückhaltung und grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage - Allgemein bekannte Tatsache als bauplanungsrechtlich erheblicher Belang - Nichtberücksichtigung eines Salzbergwerks unter den ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 384/01
- BVerwG, 02.04.2002 - 4 BN 15.02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus BVerwG, 02.04.2002 - 4 BN 15.02
Das Oberverwaltungsgericht verweist unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 5. August 1983 (- BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334 ) zutreffend darauf, dass der Verzicht auf derartige Festsetzungen Ausdruck zulässiger planerischer Zurückhaltung sein kann.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan
Dagegen bleibt die völlige Unterlassung einer notwendigen Beteiligung erheblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BN 15.02 -, BVerwGE 117, 239, 243).